Testpflicht an der JONA Schule

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

auf Grund einer Veröffentlichung des Bildungsministeriums und um ab dem 26. April 2021 für die JONA Schule Klarheit zu verschaffen, wird die Testpflicht an der JONA Schule umgesetzt.

Testpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bildung-mv.de)

Hintergrund dafür ist auch, dass die Präsenzpflicht grundsätzlich aufgehoben ist und das wir die Schule sowohl für die Prüfungen und die Notbetreuung der Schüler*innen offenhalten wollen.

Die Selbsttests werden jeweils Montags und Mittwochs mit Beginn der Notbetreuung durchgeführt. Den Prüflingen wird die Möglichkeit zur Testung angeboten.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig. 
  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis.
    Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können hier  geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 h sein.
  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 h vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Schulleitung