Beurteilung und Bewertung

Grundlagen

Die Kinder und Jugendlichen der Jona Schule sollen die Auseinandersetzung mit realen, schülernahen Aufgaben und Problemen als lohnende Herausforderung erfahren und unterschiedliche Begabungen erleben. Dabei werden sie nicht nur miteinander, sondern vor allem mit ihrem eigenen Entwicklungsstand verglichen.

Die Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen mit seinen Stärken und Schwächen und die Persönlichkeitsentwicklung sollen so an der evangelischen Gemeinschaftsschule gewürdigt werden.

Individuelle Lernerfolge, positive Leistungen und Stärken werden dabei hervorgehoben.

Daraus ergeben sich für uns acht Grundsätze in der Leistungsbewertung:

  1. Noten sind ausschließlich als Rückmeldung über fachliche Leistungen und nicht als Erziehungsinstrument zu verstehen und zu nutzen. Das Fehlen von Hausaufgaben oder Materialien wird an der Jona Schule nicht durch die Vergabe ungenügender Leistungen „bestraft“.
  2. Fehlen Hausaufgaben und Materialien, ist dies im Klassenbuch festzuhalten. Fehlen Hausaufgaben und Materialien wiederholt, sind der Klassenlehrer und die Eltern darüber zu benachrichtigen.
  3. Leistungsbewertungen müssen transparent gestaltet werden. Die Kriterien zur Leistungsbewertung müssen den Schülern verständlich und für sie nachvollziehbar sein.
  4. In den Klassen der Sekundarstufe I (7-9 und 10R) dürfen Schüler einmal pro Halbjahr und pro Fach in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer versuchen, eine beliebige Note zu verbessern. Dazu müssen sie sich maximal eine Woche nach Erteilung der zu verbessernden Note bei dem betreffenden Fachlehrer melden und ihren Verbesserungswunsch anzeigen.
  5. Die Fachlehrer sind verpflichtet, den Schülern bei Leistungen im Bereich von „vier“ bis „sechs“ Ursachen und Lernmöglichkeiten aufzuzeigen (z.B. durch Notizen unter der schriftlichen Arbeit oder im persönlichen Gespräch).
  6. Wird eine nicht ausreichende Leistung vergeben, sind die Eltern durch den Fachlehrer darüber unmittelbar zu informieren.
  7. Steht ein Schüler in einem Fach am Fachlehrersprechtag absehbar im Durchschnitt „vier“ oder schlechter, ist der Fachlehrer dazu verpflichtet, zu einem Gespräch einzuladen.
  8. Positive Leistungen sollen bestärkt werden. Dazu dienen nicht nur gute bis sehr gute Leistungsbewertungen, sondern auch die Rückmeldung einer positiven Entwicklung an den Schüler und die Eltern (z.B. durch einen positiven Eintrag im Schülerplaner).

Weitere Informationen zur Beurteilung und Bewertung, zu Grundlagen der Kursung ab Klasse 7 und zu den Notengrenzen in der Sekundarstufe I finden sie hier.