Allgemeinverfügung der Landesregierung - Maskenpflicht an Schulen

Liebe Eltern und Schüler, 

die in der Anlage aufgeführte Verfügung gilt ab sofort, nach Rücksprache mit dem Vorstand, auch für uns. Diese ist dementsprechend umzusetzen. Abweichend davon lege ich fest, dass die Maskenpflicht bei uns nicht für die Klassen 1-4 sondern lediglich für die Klassen 1-3 und nur im Haus 1 entfällt.

 

Ingo Schwabe
Schulleiter

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