Kostenbeteiligung Landkreis Vorpommern-Rügen

Liebe Eltern,

 in der Anlage erhalten Sie die Formularvorlage für den Antrag auf Kostenbeteiligung des Landkreises Vorpommern-Rügen für den Schulweg zur örtlich nicht zuständigen Schule- für das Schuljahr 2018/2019. 

Zu diesem Antrag erhalten Sie noch einige wichtige Informationen: 

Einen Antrag auf Kostenbeteiligung des Landkreises Vorpommern-Rügen für den Schulweg zur örtlich nicht zuständigen Schule-Schuljahr 2018/ 209 ist jedem anspruchsberechtigten Fahrschüler auszuhändigen, der eine örtlich nicht zuständige Schule besucht und für den Schulweg die Linienbusse der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR mbH) benutzt. 
 Für die Kostenbeteiligung des Landkreises sind die Überschreitungen der bisher bekannten Mindestentfernungen von der Wohnung zur Schule gemäß der Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg (Beschlussfassung durch den Kreistag am 7. Mai 2012, Bekanntmachung vom 13.Juni 2012) zu beachten. (siehe Anhang) 
 Es wird von allen Schülerinnen und Schülern ein aktuelles Passbild (Größe 3,5 x4,5 (keine Ausschnitte aus Fotos) benötigt! Das Passbild sollte sauber und ungestempelt sein, bitte die Rückseite mit Name und Schule beschriften und an die Anträge mit einer Büroklammer anheften (nicht kleben, nicht klammern)!
 Bezüglich einer Einzugsermächtigung für den Eigenanteil bei einem Monatsfahrpreis über 50,00 Euro müssen sich die Erziehungsberechtigten an die VVR mbH wenden. 
 Alle Angaben müssen vollständig, richtig und leserlich sein. Unvollständige und unleserliche Anträge werden nicht bearbeitet. 
 Bitte reichen Sie mir die vollständig ausgefüllten Anträge möglichst kurzfristig,  an das Sekretariat der JONA Schule ein, damit wir die Anträge seitens der Schule fristgerecht und bestätigt zur Weiterbearbeitung an den Landkreis senden können.

 Weitere Hinweise!

Bei Schul- bzw. Wohnwechsel im laufenden Schuljahr sowie bei nicht benötigte oder nicht abgeholte Fahrausweise sind die Fahrausweise an die Schule (zur Weiterleitung an den Landkreis) abzugeben!

Bei Verlust nimmt der Erziehungsberechtigter telefonisch Kontakt mit VVR, Telefon 038326 600-462 auf. Bitte nicht vernichten!

Sandra Fust Sekretariat

 

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